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Die Elternbeiträge werden durch die Behörde für Soziales und Familie der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Höhe der Beiträge wird wesentlich durch das Einkommen der Eltern bestimmt. Details sind auf dem Webserver der FHH zu finden, und zwar die bis 31. Juli 2005 gültige Verordnung sowie die ab 1. August 2005 gültige Verordnung. |